Beschreibung:
Sie können einen Antrag auf Wohngeld in der Form des Mietzuschusses stellen, wenn Sie Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum sind. Antragsberechtigt ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat.(wohngeldantr)
Notwendige Unterlagen:
Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen, Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarung, Mietbescheinigung nach Formblatt, Mietquittungen, sonstige Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis).
Wann / Frist:
Wenn Sie glauben, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld zu erfüllen (z.B. wegen geringem Familieneinkommen).
Gebühren:
Keine
Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):