Wohngeldantrag

Beschreibung:

Sie können einen Antrag auf Wohngeld in der Form des Mietzuschusses stellen, wenn Sie Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum sind. Antragsberechtigt ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat.(wohngeldantr)

Notwendige Unterlagen:

Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen, Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarung, Mietbescheinigung nach Formblatt, Mietquittungen, sonstige Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis).

Wann / Frist:

Wenn Sie glauben, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Wohngeld zu erfüllen (z.B. wegen geringem Familieneinkommen).

Gebühren:

Keine

Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):

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