Wohngeldantrag

Wohngeldantrag

Beschreibung:

Sie können einen Antrag auf Wohngeld in der Form des Mietzuschusses stellen, wenn Sie Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum sind. Antragsberechtigt ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat.

Leistungsbeschreibung und Hinweise aus dem Bayernportal

Notwendige Unterlagen:

Nachweise über das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt zählenden Personen, Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarung, Mietbescheinigung nach Formblatt, Mietquittungen, sonstige Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis).

Gebühren:

Keine

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