Breitbandausbau nach dem Bundesprogramm

Breitbandausbau nach dem Bundesprogramm

Umsetzung der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.

Markterkundung

Markterkundungsname: Gemeinde Zenting
Ansprechpartner: Gemeinde Zenting
Herr Konrad Pfoser (konrad.pfoser@thurmansbang.de)
Gründelln 3
94169 Thurmansbang

Verfahrensgegenstand

Verfahrensgegenstand: Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens soll festgestellt werden, ob das in dieser Markterkundung genannte Gebiet bereits durch ein NGA-Netz erschlossen ist oder ob in den nächsten drei Jahren eine Erschließung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau eines NGA-Netzes zu erwarten ist.
Beschreibung der im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung: Die Markterkundung dient dazu, die Teile des bezeichneten Gebiets abzugrenzen, in denen bereits jeder Teilnehmer zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s versorgt wird oder in denen in den nächsten drei Jahren ein Telekommunikationsinfrastrukturausbau geplant ist, der die Teilnehmer sodann zuverlässig mit einer Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s versorgen wird. Sofern über die in der dargestellten weißen-Flecken-Karte hinausgehende weiße Flecken (Versorgung < 30 Mbit/s) in dem/den Gemeindegebiet/en bekannt sind, können diese ebenfalls mitgeteilt werden.

Rechtsgrundlagen

Sonstige Informationen: Die Markterkundung erfolgt auf Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) vom 26.01.2013, der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung) vom 15.06.2015 sowie der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (1. Novelle vom 03.07.2018).

Fristen

Fristbeginn: 06.11.2020 12:00
Fristende: 04.01.2021 12:00

Fristverlängerung bis 20.01.2021 12:00 wegen Weihnachtsferien und Lockdown

Mindestnachweise

Einzureichen sind alle Nachweise gem. Fußnote 80 der Breitbandleitlinien. Dazu gehören der Geschäftsplan, Bankdarlehensverträge, Zeitplan für den Netzausbau, Bescheinigung über Wegerechte.:
Nachweis 1:
Nachweis 2:
Nachweis 3:

Sonstiges

Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen, werden diese geprüft und ggf. weitere Informationen und Nachweise angefordert, soweit dies erforderlich ist. Die Unternehmen, die sich am Markterkundungsverfahren beteiligt haben, erhalten eine schriftliche Mitteilung zum Ergebnis der Prüfung. D. h. sie werden darüber informiert, ob ihre Meldung bei sich ggf. anschließenden Förderverfahren berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt wird. Die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens werden auf www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht.
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