Vorläufiger Reisepass

Beschreibung:

Es ist möglich, einen vorläufigen Reisepass von der Gemeinde zu erhalten. Der Antragsteller muss dabei glaubhaft machen, dass er sofort einen Reisepass benötigt. Die Gültigkeit wird dem Verwendungszweck angepasst; sie beträgt höchstens 1 Jahr.
Sprechen Sie bei der Gemeinde persönlich vor und unterschreiben dort den Antrag.

Notwendige Unterlagen:

1 aktuelles biometrietaugliches Passbild und bisheriges Ausweisdokument

Wann / Frist:

Die Ausstellung erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Gebühren:

26,– €

Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):

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