Vorläufiger Reisepass
Beschreibung:
Bei der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können die Passbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Pass benötigt wird und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Gültigkeit wird dem Verwendungszweck angepasst; sie beträgt höchstens 1 Jahr.
Sprechen Sie bei der Gemeinde persönlich vor und unterschreiben dort den Antrag.
Notwendige Unterlagen:
1 aktuelles biometrisches Passbild und bisheriges Ausweisdokument
Wann / Frist:
Die Ausstellung erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Gebühren:
26,00 €