Veranstaltungen – Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Beschreibung:

Jede öffentliche Veranstaltung ist anzeigepflichtig. In den meisten Fällen geht damit auch eine Gestattung zum Betrieb einer vorübergehenden Schank- und Speisewirtschaft einher. Es handelt sich hierbei überwiegend um Vereinsfeste, die im Freien, in Hallen oder Zelten abgehalten werden. Die Sperrzeit beginnt um 5:00 Uhr.

Notwendige Unterlagen:

Evtl. Mietvertrag für die Festhalle der Gemeinde, bzw. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück die Veranstaltung stattfinden soll.

Wann / Frist:

Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung

Gebühren:

Unterschiedlich nach Art der Veranstaltung

Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):