Beschreibung:
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umgezogen sind, müssen Sie spätestens 1 Woche nach dem Umzug persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen.
Hinweis:
Eine verspätete Ummeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Notwendige Unterlagen:
Ausweis wegen Änderung der Anschrift nicht vergessen !!
Wann / Frist:
Innerhalb 1 Woche nach Umzug