Ummeldung bei der Meldebehörde

Ummeldung bei der Meldebehörde

Beschreibung:

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umgezogen sind, müssen Sie spätestens 1 Woche nach dem Umzug persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen.

Hinweis:

Eine verspätete Ummeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Notwendige Unterlagen:

sofern vorhanden Personalausweis (Adressänderung notwendig)

Wann / Frist:

Innerhalb 1 Woche nach Umzug

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