Beschreibung:
Sie müssen dazu ins Standesamt derjenigen Gemeinde gehen, in der die Person verstorben ist.
Beispiel:
Eine Person mit Wohnsitz in Thurmansbang stirbt in Thurmansbang. Die Sterbeurkunde wird dann im Standesamt der Stadt Grafenau ausgestellt.
Notwendige Unterlagen:
Sie müssen nachweisen, dass Sie zur Anforderung der Urkunde berechtigt sind.
Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):
Standesamt Grafenau, Frau Nirschl / Frau Weinberger, Tel.:08552/9623-46