Beschreibung:
Wenn Sie Rundfunkgebührenermäßigung oder die Rundfunkgebührenbefreiung beantragen wollen, sprechen Sie bitte persönlich im Sozialamt (1. Stock, Zimmer 01) vor. Bitte bringen Sie den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF oder Nachweise der Einkünfte und der Ausgaben für die Berechnung des Einkommens (bei geringem Einkommen) mit.
Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):