Reisepass

Beschreibung:

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit für Kinder einen Reisepass auszustellen.
Bitte sprechen Sie bei der Gemeinde persönlich vor.

Notwendige Unterlagen:

Ein aktuelles biometrietaugliches Passbild und bisheriges Ausweisdokument

Seit 01. November 2007 werden bei der Passbeantragung (ab dem 6. Lebensjahr) zwei Fingerabdrücke genommen

Wann / Frist:

Von der Antragstellung bis zur Aushändigung vergehen ca. 4 Wochen

Gebühren:

Ab dem 25. Lebensjahr kostet ein Reisepass 59,– €, bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €.

Gültigkeitsdauer:

Bei Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Ab dem 25. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

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