Müllabfuhr – Neuanschluss bzw. Änderung

Müllabfuhr – Neuanschluss bzw. Änderung

Beschreibung:

Nach der Abfallwirtschaftssatzung der ZAW Donau-Wald sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Serviceeinrichtung des ZAW Donau-Wald anzuschließen. Sie können die Größe Ihrer Restmüllbehälter nach Ihrem Abfallaufkommen wählen. Das Mindestvolumen beträgt jedoch 50 Liter pro Haushalt. Die Restmüllbehälter müssen Sie selbst beschaffen, sie können bei den Recyclingzentren der AWG Donau-Wald erworben werden. Die Bio- und die Papierbehälter stellt Ihnen der ZAW Donau-Wald zur Verfügung. Werden Restmüllbehälter an- bzw. abgemeldet, geben Sie beim Datum den Monat und das Jahr, die Anzahl der Behälter und die Behältergröße an.

Ihr persönlicher Abfuhrplan und weitere Informationen.

Notwendige Unterlagen:

Bei „Neuanschluss“ wegen Grundstückskauf den notariellen Kaufvertrag, bei „Änderung“ die Kunden-Nr. angeben.

Wann / Frist:

Unmittelbar nach Eintritt der Änderung

Gebühren:

Die Gebühren können Sie in der Gemeindeverwaltung erfragen.

Beachten Sie auch das Online-Informationssystem „Abfallratgeber Bayern“

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