Grundsteuer

Beschreibung:

Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftliche Nutzung.
Grundsteuer B sind bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden.

Die Hebesätze für beide Grundsteuern in der
Gemeinde Thurmansbang: 340%
Gemeinde Zenting: 350%

Der von der Gemeinde erlassene Grundsteuerbescheid behält bis zum Erlass eines neuen Bescheides seine Gültigkeit (neue Festsetzung aufgrund Umbau, Neubau, Grundstücksteilung, usw). Auf die rechtzeitige Zahlung der darin festgelegten Ratenbeträge ist vom Steuerpflichtigen selbst zu achten, falls der Gemeindekasse kein Abbuchungsauftrag erteilt wurde. Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Bei Änderungen (z.B. durch Verkauf) erfolgt die Fortschreibung durch das Finanzamt auf den nächsten Januar, des dem Verkauf folgenden Jahres. Die Gemeinde ist an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden. Wir dürfen aufgrund einer Mitteilung Ihrerseits den Grundsteuerbescheid nicht ändern oder aufheben. Bis zum Erlass eines vom Finanzamt geänderten Messbescheides bleiben Sie für uns grundsteuerzahlungspflichtig. Die zuviel gezahlte Grundsteuer wird Ihnen nach der Umschreibung wieder erstattet. Es steht Ihnen jedoch frei, die Grundsteuer privatrechtlich vom neuen Eigentümer einzufordern. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sich der neue Eigentümer bereit erklärt, uns einen Abbuchungsauftrag zu erteilen. Die fälligen Raten werden dann von seinem Konto abgebucht.

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