Grundsteuer
Beschreibung:
Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.
Grundsteuer B wird für bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, veranlagt.
Die Hebesätze für beide Grundsteuern in der
Gemeinde Zenting: 350%
Leistungsbeschreibung und Hinweise aus dem Bayernportal
Hinweis: Der Grundsteuerbescheid ist solange gültig, bis von der Gemeinde ein neuer Bescheid erteilt wird