Gewerbesteuer

Beschreibung:

Die Art und Berechnung der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuergesetz in Verbindung mit der Haushaltssatzung der Gemeinde.
Die Gemeinde ist an den vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag gebunden. Dieser wird mit dem gemeindlichen Hebesatz (Thu: 340%, Zenting: 350%) multipliziert, um die Gewerbesteuer zu ermitteln. Sie erhalten den entsprechenden Bescheid, auf dem auch die Fälligkeiten sowie evtl. Vorauszahlungen vermerkt sind.

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