Gewerbeanmeldung

Beschreibung:

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden wollen, sprechen Sie bitte persönlich im Gewerbeamt (1. Stock, Zimmer 03) vor.
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich:
-Bei Neueinrichtung eines Betriebes einschl. Betriebssitzverlegung in die Gemeinden Thurmansbang oder Zenting.
-Bei Errichtung einer Zweigniederlassung
-Bei Errichtung einer unselbständigen Zweigstelle
-Bei Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z.B. Kauf, Pacht)
-Bei Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform

Notwendige Unterlagen:

Ausweis;
Erlaubnispflichtige Betriebe benötigen vorher die entsprechende Erlaubnis
z.B.
-Gaststätten eine Erlaubnis nach § 2 GastG,
-Handwerksbetriebe die Handwerkskarte,
-Immobilien- und Wertpapierhandel eine Erlaubnis nach § 34 c GewO, Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft,
-Für Gesellschaften ist ein Handelsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag erforderlich

Gebühren:

12,50 €