Führungszeugnis – Erteilung an Privatperson

Beschreibung:

Ein Führungszeugnis wird vorwiegend benötigt bei Bewerbungen, bei Führerscheinanträgen nach vorangegangenem Entzug der Fahrerlaubnis, bei bestimmter gewerblicher Tätigkeit (z.B. Hotel- und Gaststättenbetrieb, Makler). Ein Führungszeugnis wird immer dann verlangt, wenn es auf den Leumund der Person ankommt. Das Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Bonn ausgestellt und enthält die dort registrierten Vorstrafen. Es finden hauptsächlich Führungszeugnisse Belegart „N“ (für eigene Zwecke, Zusendung des Führungszeugnisses an den Antragsteller) und Belegart „O“ (zur Vorlage einer Behörde, Zusendung unmittelbar an die Behörde) Verwendung.

Notwendige Unterlagen:

Bei Belegart „O“: Anschrift und Aktenzeichen der Behörde

Wann / Frist:

Nach Bedarf (vom Antrag bis zur Ausstellung vergehen ca. 14 Tage).

Gebühren:

13,- €

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