Fremdenverkehrsbeitrag

Beschreibung:

Die Gemeinden Thurmansbang und Zenting erheben von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet mittelbar oder unmittelbar Vorteile erwachsen einen Fremdenverkehrsbeitrag. Berechnungsgrundlagen sind der einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz. Sie werden von der Steuerstelle jeweils zur Abgabe der Erklärung (kann unter „Formular“ geöffnet und ausgedruckt werden) aufgefordert. Ihr Beitrag wird dann anhand dieser Angaben berechnet. Ebenso wird eine Vorauszahlung für das laufende Jahr verlangt.

Wann / Frist:

Nach Aufforderung der Steuerstelle

Formular:

Fremdenverkehrsbeitrag

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