Fischereischeine

Beschreibung:

Jugendfischereischeine: 10. bis 18. Lebensjahr, mit Begleitung eines volljährigen Fischers.

Fischereischeine auf Lebenszeit:

Können für 5 Jahre oder auf Lebenszeit ausgestellt werden (mit Prüfungszeugnis möglich ab dem 14. Lebensjahr).

Urlauber wenden sich wegen Tagesfischereischeine bitte an das Tourismusbüro.

Gebühren:

Unterschiedlich; zu erfragen bei der Gemeinde.

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