Beschreibung:
Jugendfischereischeine: 10. bis 18. Lebensjahr, mit Begleitung eines volljährigen Fischers.
Fischereischeine auf Lebenszeit:
Können für 5 Jahre oder auf Lebenszeit ausgestellt werden (mit Prüfungszeugnis möglich ab dem 14. Lebensjahr).
Urlauber wenden sich wegen Tagesfischereischeine bitte an das Tourismusbüro.
Gebühren:
Unterschiedlich; zu erfragen bei der Gemeinde.