Der Seniorenempfang der Gemeinde Zenting findet auch dieses Jahr traditionell am Sonntag, 23. Juli nach dem Gottesdienst im Festzelt statt.
Mobiler Schmankerlwagen kommt nach Zenting
Ab dem 18. August 2023 wird der mobile Schmankerlwagen der Metzgerei Schosser jeden Freitag von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Vollath-Hanse-Haus in Zenting anzutreffen sein. Der Schmankerlwagen bietet eine reiche Auswahl an Fleisch- und Wurstwaren an.
Metzgerei Schosser, Iggensbacher Straße 10, 94532 Außernzell, TEL.: 09903-9523692
Schloss Ranfels in 3D
Ab sofort kann das Schloss Ranfels in 3D erkundet werden:
Regionalbudget 2023 – Aufruf
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 28.10.2022 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem ILE-Zusammenschluss „ILE Sonnenwald e. V.“ für das Jahr 2023 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000,00 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regi-onalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemein-schaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss „ILE Sonnenwald e. V.“ ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
2023_aufruf_zum_einreichen_einer_foerderanfrage_fuer_kleinprojekte(3)
Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur,
zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grund-
steuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird
in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie läuft das Verfahren ab? Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen
an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grund-
steuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mit-
geteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentü-
merinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (M it-)Eigentümerin bzw. (M it-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst: Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. M ärz 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog.
Stichtag.
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
bequem und einfach elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die
Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen.
Die Vordrucke hierfür finden Sie spätestens ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter
in Ihrem Finanzamt oder
in Ihrer Gemeinde. Bitte halten Sie die Abgabefrist ein
Nützliche Links: https://atlas.bayern.de