Bauantrag

Beschreibung:

Grundsätzlich ist für jedes Bauvorhaben bei der Gemeinde ein Bauantrag zu stellen, der vom Landratsamt genehmigt werden muss. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und Bearbeitung des Antrags erforderliche Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in Art. 57 BayBO geregelt und können in der VG-Bauverwaltung oder im Landratsamt Freyung-Grafenau (Hr. Meininger, Tel. 08551 57 173) nachgefragt werden.
Desweiteren gibt es die Möglichkeit des Genehmigungsfreistellungsverfahrens, das in Art. 58 BayBO beschrieben ist. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nur dann möglich, wenn sich das geplante Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet.

Notwendige Unterlagen:

  • Bauantrag und Baubeschreibung (auch bei Tektur), 3-fach, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • aktuelle Lagepläne (M 1 : 5000 und M 1 : 1000), amtlich beglaubigt, nicht älter als 6 Monate (können auch in der Bauverwaltung der VG Thurmansbang angefordert werden)
  • amtliches Eigentümerverzeichnis (kann auch in der Bauverwaltung der VG Thurmansbang angefordert werden)
  • Formblatt Wohnflächenberechnung für jede Wohnung
  • Eingabeplan M 1 : 100 mit Grundriss aller Geschosse und alle Ansichten und Schnitte sowie Unterschriften (Bauherr, Planfertiger und Nachbarn)
  • Lageplan M 1 : 1000 mit Eintragung des Vorhabens, der Eigentümer der Nachbargrundstücke, den Unterschriften von Bauherr, Planfertiger und Nachbarn sowie mit evtl. Berichtigungen
  • Erhebungsbogen für Baugenehmigung (Baustatistik)
  • Online unter: www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm

Formular:

Bauantragsformulare