Anmeldung bei der Meldebehörde

Anmeldung bei der Meldebehörde

Anmeldung bei der Meldebehörde

Beschreibung:

Bitte erscheinen Sie persönlich innerhalb 1 Woche nach Einzug in der Verwaltungsgemeinschaft Thurmansbang, um sich anzumelden (Einwohnermeldeamt).
Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Anmeldung, Abmeldung

Hinweis:

Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

notwendige Unterlagen:

Ausweis und/oder Reisepass, sowie evtl. Geburts-/ Heiratsurkunde

Wann / Frist: 

Innerhalb 1 Woche nach Einzug

Leistungsbeschreibung und Hinweise aus dem Bayernportal

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