Beschreibung:
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist notwendig bei einem Wegzug ins Ausland. Bei Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung kann auf die Abmeldung verzichtet werden, weil die Abmeldung der bisherigen Wohnung bei der zuständigen Zuzugsbehörde erfolgen kann.
Bei einem reinen Wegzug von der einzigen Wohnung in eine neue Wohnung ist eine Abmeldung bei der bisher zuständigen Meldebehörde grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung der neuen Wohnung teilt die „neue“ Wohnsitzbehörde der bisher zuständigen Meldebehörde mit.
Wer in eine neue Wohnung zieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.