Rundfunkgebührenbefreiung

Rundfunkgebührenbefreiung

Beschreibung:

Wenn Sie Rundfunkgebührenermäßigung oder die Rundfunkgebührenbefreiung beantragen wollen, sprechen Sie bitte persönlich im Sozialamt (1. Stock, Zimmer 01) vor.

Benötigte Unterlagen: 

Bitte bringen Sie den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF oder Nachweise der Einkünfte und der Ausgaben für die Berechnung des Einkommens (bei geringem Einkommen) mit.

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