Stundungen
Beschreibung:
Stundungsanträge sind unter Angabe von Gründen sowie eines Zahlungsvorschlages (Höhe und Zeitpunkt der Ratenzahlungen) an die Kämmerei zu richten. Für die Stundung werden Zinsen in Höhe von 0,5% je Monat vom jeweiligen Restbetrag erhoben. Werden die Raten vom Zahlungspflichtigen nicht pünktlich oder nicht in der vereinbarten Höhe eingehalten, ist die genehmigte Stundung gegenstandslos. Der Betrag ist dann umgehend zur Zahlung fällig.