Rundfunkgebührenbefreiung
Beschreibung:
Wenn Sie Rundfunkgebührenermäßigung oder die Rundfunkgebührenbefreiung beantragen wollen, sprechen Sie bitte persönlich im Sozialamt (1. Stock, Zimmer 01) vor.
Benötigte Unterlagen:
Bitte bringen Sie den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF oder Nachweise der Einkünfte und der Ausgaben für die Berechnung des Einkommens (bei geringem Einkommen) mit.