Anmeldung bei der Meldebehörde
Anmeldung bei der Meldebehörde
Beschreibung:
Bitte erscheinen Sie persönlich innerhalb 1 Woche nach Einzug in der Verwaltungsgemeinschaft Thurmansbang, um sich anzumelden (Einwohnermeldeamt).
Rechtsgrundlage: Bundesmeldegesetz (BMG) § 17 Anmeldung, Abmeldung
Hinweis:
Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
notwendige Unterlagen:
Ausweis und/oder Reisepass, sowie evtl. Geburts-/ Heiratsurkunde
Wann / Frist:
Innerhalb 1 Woche nach Einzug