Vorläufiger Personalausweis

Vorläufiger Personalausweis

Beschreibung:

Bei der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises können die Personalausweisbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Personalausweis benötigt wird und die Ausstellung eines Ausweises im Normalverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Die Gültigkeit wird dem Verwendungszweck angepasst; sie beträgt höchstens 3 Monate.
Sprechen Sie bei der Gemeinde persönlich vor und unterschreiben dort den Antrag.

Notwendige Unterlagen:

1 aktuelles biometrisches Passbild und bisheriges Ausweisdokument

Wann / Frist:

Die Ausstellung erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Gebühren:

10,– €

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