Veranstaltungen – Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Beschreibung:
Jede öffentliche Veranstaltung ist anzeigepflichtig. In den meisten Fällen geht damit auch eine Gestattung zum Betrieb einer vorübergehenden Schank- und Speisewirtschaft einher. Die Sperrzeit beginnt um 5:00 Uhr.
Notwendige Unterlagen:
Evtl. Mietvertrag für Veranstaltungssaal der Gemeinde oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück die Veranstaltung stattfinden soll.
Wann / Frist:
Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung
Gebühren:
Unterschiedlich nach Art der Veranstaltung