Veranstaltungen – Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Veranstaltungen – Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung

Beschreibung:

Jede öffentliche Veranstaltung ist anzeigepflichtig. In den meisten Fällen geht damit auch eine Gestattung zum Betrieb einer vorübergehenden Schank- und Speisewirtschaft einher. Die Sperrzeit beginnt um 5:00 Uhr.

Notwendige Unterlagen:

Evtl. Mietvertrag für Veranstaltungssaal der Gemeinde oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück die Veranstaltung stattfinden soll.

Wann / Frist:

Spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung

Gebühren:

Unterschiedlich nach Art der Veranstaltung

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