Ummeldung bei der Meldebehörde
Beschreibung:
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umgezogen sind, müssen Sie spätestens 1 Woche nach dem Umzug persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen.
Hinweis:
Eine verspätete Ummeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Notwendige Unterlagen:
sofern vorhanden Personalausweis (Adressänderung notwendig)
Wann / Frist:
Innerhalb 1 Woche nach Umzug