Säumniszuschläge
Beschreibung:
Bei Mahnungen von öffentlich-rechtlichen Forderungen ab einem Betrag von 50,- € werden Säumniszuschläge in Höhe von 1% berechnet. Dabei zählen nur angefangene Monate und der fällige Betrag wird jeweils auf den nächsten, durch 50 teilbaren Betrag abgerundet. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit termingerechten Zahlern können die Säumniszuschläge nicht erlassen werden.