Sterbefälle
Beschreibung:
Ein Sterbefall muss beim Standesamt des Sterbeortes spätestens am folgendem Werktag angezeigt werden. Der Sterbefall soll durch die nächsten Verwandten oder durch den Bestatter oder durch eine andere Person angezeigt werden. Nach Beurkundung werden die Sterbeurkunden ausgegeben (sh. Sterbeurkunde).
Weitere Hinweise aus dem Bayernportal
Ihre zuständige(n) Ansprechperson(en):
Standesamt Grafenau, Frau Nirschl / Frau Weinberger, Tel.:08552/9623-46